Seit dem 01.01.1996 ist die „Verordnung zur Eigenüberwachung von
Wasserversorgung- und Abwasseranlagen“
(EÜV) in Kraft. Die EÜV bring sowohl für kommunale als auch für
industrielle Abwasseranlagen Veränderungen
in der Eigenüberwachung mit sich.
Unter anderem schreibt die Verordnung in Anhang 2, erster und
zweiter Teil, Punkt 1.3.3 vor, dass parallel zu den
selbst durchgeführten Abwasseruntersuchungen auch Proben von einem
AQS-Labor zu untersuchen sind.
Sowohl die AQS als auch nicht durch das Betriebspersonal selbst
durchgeführte Abwasseruntersuchungen sind
durch einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft
(Anerkennungsbereich Eigenüberwachung
(Abwasseranlagen) durchzuführen.
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Broschüre "Vergleichsuntersuchungen im Rahmen der EÜV (AQS)" |
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