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Abwasser - Eigenüberwachung

Seit dem 01.01.1996 ist die „Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgung- und Abwasseranlagen“
(EÜV) in Kraft. Die EÜV bring sowohl für kommunale als auch für industrielle Abwasseranlagen Veränderungen
in der Eigenüberwachung mit sich.

Unter anderem schreibt die Verordnung in Anhang 2, erster und zweiter Teil, Punkt 1.3.3 vor, dass parallel zu den
selbst durchgeführten Abwasseruntersuchungen auch Proben von einem AQS-Labor zu untersuchen sind.

Sowohl die AQS als auch nicht durch das Betriebspersonal selbst durchgeführte Abwasseruntersuchungen sind
durch einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (Anerkennungsbereich Eigenüberwachung
(Abwasseranlagen) durchzuführen.

 

downloadsymbol Broschüre "Vergleichsuntersuchungen im Rahmen der EÜV (AQS)"
   

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