Seit dem 01.01.1996 ist die „Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgung- und Abwasseranlagen“ (EÜV) in Kraft.
Die EÜV bring sowohl für kommunale als auch für industrielle
Abwasseranlagen Veränderungen in der Eigenüberwachung
mit sich. Unter anderem schreibt die Verordnung in Anhang 2, erster
und zweiter Teil, Punkt 1.4 vor, dass für die
Abwasserdurchflussmessung einmal jährlich eine Kontrollmessung gemäß
DIN 19 559 durch das Betriebspersonal
durchzuführen ist.
Zusätzlich ist mindestens alle 5 Jahre eine Überprüfung durch einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (Anerkennungsbereich Eigenüberwachung/ Durchflussmessung) oder durch den Hersteller zu veranlassen.
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Broschüre "Durchflussmessung im Rahmen der EÜV" |
Moosstraße 6, 82279 Eching am Ammersee, Tel: 08143-9977580, Fax:
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